Zuverdienst bei Erwerbsminderungsrente

Wer aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Erwerbminderungsrente erhält, sieht sich häufig gezwungen, noch etwas hinzuzuverdienen, besonders wenn er nicht rechtzeitig durch private Maßnahmen für eine Zusatzrente gesorgt hat.

Eine Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, mindestens 6 Stunden pro Tag zu zuverdienst erwerbsunfähigkeitsrentearbeiten und zwar in jedem denkbaren Erwerbszweig, nicht nur dem eigentlichen Beruf. Er darf aber noch fähig sein, täglich maximal 3 Stunden zu arbeiten, was es ihm ermöglicht, einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Das Gehalt für diese Beschäftigung plus der eigentlichen Rente soll den Lebensunterhalt sichern können.

Wer sich also gesundheitlich in der Lage fühlt, kann durchaus noch am Arbeitsleben teilnehmen. Gründe dafür können zum einen ganz klare wirtschaftliche Probleme sein. Schwere Erkrankungen oder Behinderungen sind häufig mit Kosten verbunden, während die Rente vergleichsweise niedrig ist. Vor der Erkrankung können auch finanzielle Verpflichtungen eingegangen worden sein, für deren Deckung die gesetzliche Rente nicht ausreicht. Ein weiterer wichtiger Grund ist natürlich, dass es für jemanden, der schon in relativ jungen Jahren in die Erwerbsminderungsrente gerät, elementar wichtig sein kann, weiterhin am Arbeitsleben teilnehmen zu können.

Wie hoch darf der Zuverdienst sein?

Hier gibt es jedoch Hinzuverdienstgrenzen. Die Höhe dieser Grenze ermittelt sich aus dem Bruttoarbeitsverdienst der letzten drei Kalenderjahre, in denen der Rentenempfänger noch gearbeitet hat. Auch je nach Bundesland gibt es hier Unterschiede.

Dieser Hinzuverdienst wird mit der Erwerbsminderungsrente verrechnet. Wer zuviel dazuverdient, erhält eine geringere Rente. Generell gilt: bei Erwerbsunfähigkeit beträgt die Höchstgrenze des freien Hinzuverdienstes 450,- Euro monatlich. Hier wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Liegt der Zuverdienst höher, wird nur noch ein Teil der Rente ausgezahlt und kann sogar ganz entfallen. Wichtig ist hier: auch wenn die Rente eventuell nicht mehr oder nicht mehr in voller Höhe gezahlt wird, bleibt der Rentenanspruch an sich weiterhin bestehen.

Im Einzelfall sollte unbedingt ein seriöser Rentenberater aufgesucht werden, der mit dem Betroffenen die jeweiligen Gegebenheiten sichtet und bewertet.