Erwerbsunfähigkeitsrente

Im Rahmen des deutschen Sozialversicherungssystems werden im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene Arten von Renten an Versicherte sowie Personenkreise, die darauf Anspruch haben, gezahlt. Neben der Altersrente und der Renten wegen Todes werden Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehungsweise Erwerbsminderungsrente finanziell zur Bestreitung des Lebensunterhaltes versorgt. Diese soziale Unterstützung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und zeigt mehrere Aspekte auf, die es zu wissen und zu beachten gilt.

Was versteht man unter einer Erwerbsunfähigkeitsrente?

erwerbunfähigkeitsrente, rente, anspruch, leistungen 2014, Erwerbsunfähigkeitsrente

Erwerbsunfähigkeitsrente | Rente

Eine Erwerbsunfähigkeitsrente wird von der „gesetzlichen“ Rentenversicherung Personen gewährt, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind ihren Lebensunterhalt durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen. Diese Rente dient dem Ersatz des Einkommens, das für gewöhnlich durch die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit verdient wird. Der Begriff Erwerbsunfähigkeitsrente der „gesetzlichen“ Rentenversicherung gehörte dem bis zum 31.12.2000 geltendem Recht an und wurde durch den Begriff „Erwerbsminderungsrente“ mit neuen gesetzlichen Regelungen und Voraussetzungen am 01.01.2001 abgelöst.

Erwerbsunfähigkeitsrente versus Erwerbsminderungsrente

Eine Erwerbsunfähigkeit lag nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Rechtes vor, wenn Betroffene infolge einer Krankheit, verschiedener Gebrechen oder einer Schwäche der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit eine Erwerbstätigkeit nur unregelmäßig ausüben oder nur sehr geringfügige Einkünfte aus einer Arbeitsleistung verdienen konnten (Erwerbsunfähigkeitsrente). Als erwerbsunfähig galt also eine versicherte Person, die weniger als 2 Std. oder mehr als 2 Std. aber weniger als 8 Std. pro Tag aus gesundheitlichen Gründen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten konnte. Daran schlossen weitere Voraussetzungen an. Die ehemalige Erwerbsunfähigkeitsrente konnte maximal bis zum 65. Lebensjahr gewährt werden und wurde dann durch die Altersrente abgelöst. Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird auch heute noch gezahlt, wenn der Anspruch darauf vor dem 01.01.2001 entstanden ist und die Voraussetzungen für die Leistung noch vorliegen.

Seit dem 01.01.2001 gelten die gesetzlichen Regelungen der „Erwerbsminderungsrente“, die sich von der ursprünglichen Erwerbsunfähigkeitsrente unterscheiden. Für Ansprüche auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen, die nach dem 01.01.2001 entstanden sind beziehungsweise in der Gegenwart entstehen, gilt also die Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderung wird in der Betrachtung in die „teilweise-Erwerbsminderung“ und in die „volle-Erwerbsminderung“ aufgespalten, wonach sich die Höhe der Erwerbsminderungsrente ausrichtet.

Wann liegt eine teilweise und wann eine volle Erwerbsminderung vor?

Erwerbsunfähigkeitsrente | Rente" alt="erwerbunfähigkeitsrente, rente, anspruch, leistungen 2014, Erwerbsunfähigkeitsrente

Erwerbsunfähigkeitsrente | Rente

Die Bewilligung für eine Rente aufgrund von Erwerbsunfähigkeit hängt von dem Grad der Minderung ab. Eine „teilweise Erwerbsminderung“ liegt vor, wenn aufgrund von Krankheit oder Behinderung eine Arbeitsleistung von mindestens 3 Stunden, jedoch weniger als 6 Stunden pro Tag erbracht werden kann.

Eine volle „Erwerbsminderung“ liegt vor, wenn aus gesundheitlichen Gründen nur eine Arbeitsleistung von weniger als 3 Stunden täglich möglich ist. Des Weiteren liegt eine volle Erwerbsminderung vor, wenn behinderte Menschen in einer anerkannten Behindertenwerkstatt oder anderen geschützten Einrichtung arbeiten und aufgrund der Schwere der Beeinträchtigung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Auch Menschen, die arbeitslos sind und aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen mindestens 3 Stunden und maximal 6 Stunden täglich arbeiten könnten, fallen in die Kategorie „volle Erwerbsminderung“.

Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente?

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden geleistet als Rente aufgrund von teilweiser Erwerbsminderung, aufgrund von voller Erwerbsminderung, für Bergleute und nach dem fünften Kapitel des SGB VI als Rente aufgrund von Berufsunfähigkeit, als Rente aufgrund von Erwerbsunfähigkeit sowie als Rente aufgrund teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Versicherungsnehmer der gesetzlichen-Rentenversicherung, die zu diesen Personenkreisen gehören, können einen Antrag auf eine Em – Rente stellen.

Die Rente für verminderte Erwerbsfähigkeit wird maximal bis zum 65. Lebensjahr beziehungsweise 67. Lebensjahr gewährt und dann von dem Eintreten der jeweils regulären Altersrente abgelöst.

Zu den Voraussetzungen auf einen Anspruch einer Em – Rente gehört, dass der betreffende Versicherungsnehmer in der Regel vor dem 02.01.1961 geboren sein muss, mindestens fünf Jahre Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung ist und in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung mindestens 36 Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat. Behinderte Menschen und Personen, die zu ihrer Erwerbsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall gekommen sind, sind von dieser Fristenregelung nicht betroffen.

Die teilweise oder volle Erwerbsunfähigkeit muss von einem Arzt in einem schriftlichen Befund bestätigt werden. Der Befund des Arztes entscheidet über die Bewilligung und Höhe der Erwerbsminderungsrente, also, je nachdem ob eine teilweise oder volle Minderung vorliegt.

Höhe der Erwerbsminderungsrente | Erwerbsunfähigkeitsrente

Die Höhe der Em – Rente misst sich zum einen daran, ob eine teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt und zum anderen an den Beitragsjahren, dem Lebensalter und der Höhe des vorangegangen Einkommens. Grundlage bildet das Durchschnittseinkommen der letzten drei Jahr vor der Antragstellung. Die Berechnung der gesetzliche Rentenversicherung erfolgt durch einen sehr komplexes Berechnungsverfahren in das verschiedene Komponenten wie Entgeltpunkte, Abzüge aufgrund des Lebensalters und Hinzuverdienste einfließen. Die Em Rente wird um einen Abschlag von 10,8 Prozent gekürzt, wenn sie vor dem 60. Lebensjahr bewilligt wird. Dieser Abschlag vermindert sich mit jedem Monat und entfällt in dem Monat, in dem die betreffende Person 63 Jahre alt wird. Eine teilweise Minderung ist geringer als eine volle Erwerbsminderungsrente unter vergleichbaren Einflussfaktoren. Wird trotz der Leistungseinschränkung ein Nebenjob ausgeübt, bei dem mehr als 450 Euro hinzuverdient werden, wirkt sich dies auf die Höhe sowie auf die Bewilligung selbst aus. Die Erwerbsminderungsrente wird dann nicht mehr gewährt.

Wie wird die Erwerbsunfähigkeitsrente beziehungsweise Erwerbminderungsrente beantragt?

Der Antrag auf eine Em – Rente muss bei der Rentenversicherung beziehungsweise dem Rentenversicherungsträger schriftlich eingereicht werden. Die Erwerbminderungsrente wird nicht automatisch bis zur Fälligkeit der Altersrente genehmigt. Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird grundsätzlich nur befristet erteilt. Das Fortbestehen der verminderten Erwerbsfähigkeit muss regelmäßig nachgewiesen werden. Ist es aus medizinischen Gründen höchst unwahrscheinlich, dass sich die geminderte Leistungsfähigkeit jemals bessert, kann ein Antrag auf unbefristete Rente beantragt werden.

Zur Beantragung der Erwerbsunfähigkeitsrente, bzw. EM Rente gilt es, Folgendes zu beachten:

  1. Die Beantragung einer befristeten Rente muss bis zum Ablauf des 7. Kalendermonats nach dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit, wie beispielsweise einen Unfall oder Krankheit, gestellt werden. Ein Antrag für eine unbefristete Erwerbminderungsrente muss bis zum Ablauf des 3. Kalendermonats nach Eintritt der Minderung beantragt werden. Andernfalls wird die Rente erst ab dem jeweiligen Monat gezahlt, in dem die Erwerbminderungsrente beantragt wurde.
  2. Der Antrag kann formlos sowie auch mit entsprechenden Antragsformularen gestellt werden. Es ist jedoch von Vorteil, es mit den entsprechenden Formularen des jeweiligen Trägers der Rentenversicherung einzureichen, da dies die Bearbeitung erleichtert und sie zeitlich beschleunigt.
  3. Die Antragsformulare können bei dem Träger der Rentenversicherung persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail angefordert werden. Die gesetzliche Rentenversicherung liefert zudem die Zusatzinformationen zum Antrag der Erwerbminderungsrente.
  4. Dem Antragsformular müssen folgende Angaben, Nachweise und Unterlagen beigelegt sein:
    • Der Befund über die Erwerbsminderung des Arztes sowie weitere Unterlagen und ärztliche Atteste, die über den Gesundheitszustand des Antragstellers Auskunft geben.
    • Die Nachweise über die Zahlung der Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung der letzten Jahre. Die Aufrechnungsbescheinigungen sind in den jährlichen Informationen der gesetzlichen Rentenversicherung enthalten.
    • Versicherungsnachweise
    • Steueridentifikationsnummer, Rentenversicherungsnummer
    • personenbezogene Angaben und Dokumente
    • Nachweise zur Krankenversicherung
    • Nachweise über die Ausbildungszeit, Krankheitszeiten und eventueller Arbeitslosigkeit
erwerbunfähigkeitsrente, rente, anspruch, leistungen 2014  Erwerbsunfähigkeitsrente

Erwerbsunfähigkeitsrente | Rente

Art und Umfang der Nachweise hängen von der individuellen Situation ab und kann sich von Fall zu Fall unterscheiden. Es ist zu empfehlen sich von den Sachbearbeitern des Versicherungsträgers individuell beraten zu lassen. Hilfe und Unterstützung beim Ausfüllen und Zusammentragen der Unterlagen bieten aber auch die gesetzlichen Krankenkassen, die Gemeindeverwaltung und Sozialämter.

Die Bearbeitung des Antrags dauert für gewöhnlich nur wenige Wochen. Es wird sehr häufig empfohlen, sich zusätzlich um eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern, die Defizite zur Em-Rente ausgleicht. Dies ist auch eine Sicherheit, wenn das Begehren auf eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsunfähigkeit abgelehnt wird.

Weiterführende Informationen rund um das Thema Rente, Rente aufgrund Alter, Rente wegen „Behinderung“, EM Rente, EU Rente  erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen-Rentenversicherung.
Lesen Sie mehr über die Erwerbsunfähigkeitsrente bei Wikipedia.

Das könnte Sie auch interessieren: