Änderungen 2014

Rentner haben endlich einen Grund zur Freude:
Ab dem 01.07.2014 treten gravierende Veränderungen zum Thema Rente in Kraft, die Union und SPD im Koalitionsvertrag mühsam Das ändert sichausgehandelt haben.
Die Neuerungen der EU-Rente betreffen zum Beispiel auch die Erwerbsmiderungsrente.

Was ist neu an der Erwerbsminderungsrente?

Wer wegen gravierender gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr erwerbstätig ist und deshalb Erwerbsminderungsrente beziehen muss, dem wurde vor dem 01.07.2014 eine Rente ausgezahlt, als hätte er bis zu seinem 60. Lebensjahr mit seinem alten Verdienst gearbeitet.

Diese sogenannte „Zurechnungszeit“ wird nun laut der erneuerten EU-Rente um ganze zwei Jahre verlängert. Bei Arbeitsunfähigkeit wird also ab dem 01.07.2014 eine Rente bis zum 62. Lebensjahr ausgezahlt.

Neben der veränderten Länge der „Zurechnungszeit“, wurde ebenfalls die Art und Weise, wie der Verdienst ausfindig gemacht wird, der für die Zurechnungszeit angerechnet wird, verändert.
Vor dem 01.07.2014 wurde die Zurechnungszeit auf Grundlage des Durchschnittsverdiensts während des gesamten Erwerbslebens bis zum Eintritt der Erwerbsminderung bewertet. Dies hat sich nun mit Einführung des Rentenpaktes geändert:
Nun wird untersucht, ob die letzten vier Jahre bis zur Erwerbsminderung diese Bewertung möglicherweise negativ beeinträchtigt haben könnten. Häufig sind nämlich bereits während dieses Zeitraumes erhebliche Einkommenseinbußen wegen seelischer und körperlicher Einschränkungen zu verbuchen. Oftmals konnten Betroffene krankheitsbedingt ihrer Arbeit nicht mehr richtig nachgehen oder erschienen im schlimmsten Fall nicht einmal mehr bei der jeweiligen Arbeitsstelle.
Sollten also die letzten vier Arbeitsjahre bis zur Erwerbsminderung die Ansprüche herabsetzen, werden diese nun nicht mehr in die Berechnung miteinbezogen.
Die sogenannte Günstigerprüfung, für welche die deutsche Rentenversicherung zuständig ist, erzielt in jedem Fall ein positiveres Ergebnis für den Rentenbezieher.

Warum genau wurde die Erwerbsminderungsrente verbessert?

Tatsächlich waren Erwerbsminderungsrentner in den vergangenen Jahren stets in ihren Rentenbeträgen benachteiligt. Ihre Zahlbeträge wurden Im Laufe der Jahre nämlich stetig vermindert.
Betroffene, die wegen erheblicher gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr richtig arbeiten können, sind aber auf auf die Versichertengemeinschaft angewiesen. Ihnen bleibt also nichts anderes übrig, als auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft zu vertrauen.
Um also die Lebensqualität von erwerbsunfähigen Bürgern steigern zu können, müssen sie demzufolge in ihrer Erwerbsminderungsrente viel besser abgesichert werden. Das Rentenpaket macht dies nun möglich.

Wer profitiert von der neuen Erwerbsmindeungsrente?

Die Veränderungen in der Erwerbsminderungsrente kommen vor allen denjenigen zugute, die ab dem 01.07.2014, also nach Einführung des Rentenpakets, unter dem Alter von 62 Jahren, Erwerbsminderungsrente für sich beantragen müssen. Sie profitieren nämlich von der neu eingeführten Zurechnungszeit und der Günstigerprüfung.