Abschlagsfreie Rente ab 63

Abschlagsfreie Rente mit 63 wie ist das möglich?
Ab 01.07.2014 kann derjenige mit der Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abschläge in Rente gehen, wer 45 Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat. Bislang mussten Vesicherte mit Kürzungen von 0,3% rechnen, wenn sie vorzeitig in Rente gingen.

Was ist neu seit 01. Juli 2014

Unter anderem ist neu, das die Voraussetzungen auf abschlagsfreie Rente sich verbessert hat. So werden folgende Zeiten angerechnet:abschlagsfreie rente ab 63

  • Kurze Unterbrechungen von Arbeitslosigkeit, z.B. Bezug von ALG I werden angerechnet.
  • Erziehung der Kinder bis zum 10. Lebensjahr
  • Schlechtwetter-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld
  • Zeiten der Pflege, sofern Versicherungspflicht bestand, werden angerechnetFolgende Zeiten werden nicht angerechnet:
  • Der Bezug von Hartz IV, da es sich dabei um Fürsorgeleistungen handelt und nicht um Versichertenleistung
  • Arbeitslosengeldbezug der letzten 2 Jahre werden nicht angerechnet; man befürchtet FrühverrentungDer Rentenanspruch kann mit diesem Rentenpaket auch das erste mal mit freiwilligen Beiträgen begründet werden. Vorallem selbständige Handwerker, also freiwillig Versicherte, welche nach 18 Jahren Pflichtbeitragszahlung in die freiwillige Versicherung wechseln, werden bei der abschlagsfreien Rente ab 63 Berücksichtigung finden.
    Auch hier: Wegen der Gefahr der Frühverrentung werden die letzten 2 Jahre der freiwilligen Versicherung micht mit berücksichtigt.

    Warum wird die abschlagsfreie Rente ab 63 eingeführt?

    Die abschlagsfreie Rente mit 63 soll diejenigen quasi Belohnen, die in jungen Jahren bereits angefangen haben zu arbeiten und dadurch das Rentensystem stützten. (Deshalb auf 45 Beitragsjahre)

    Anhebung von 63 Jahre auf 65 Jahre

    Aus der abschlagsfreien Rente mit 63 wird schrittweise die abschlagsfreie Rente ab 65 Jahren. Aus folgendem Grund: Die abschlagsfreie Rente ab 63 gilt nur für diejenigen, welche vor dem 01.01.1953 geboren sind und dessen Rente nach dem 01.07.2014 beginnen soll.
    Diejenigen Versicherten, welche nach dem 01.01.1953 geboren wurden, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um 2 Monate an.
    Demnach kann mit der Vollendung des 65. Lebensjahres derjenige in Rente gehen, wer nach dem 01.01.1964 geboren wurde und 45 Beitragsjahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat.

Schrittweise Anhebung der Rente ab 63
Versicherte
Geburtsjahrgang
Anhebung um … Monateauf Alter
JahrMonat
19532632
19544634
19556636
19568638
1957106310
195812640
195914642
196016644
196118646
196220648
1963226410