Berufsunfähigkeit

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Berufsunfähigkeit, Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Verlust der Arbeitskraft (Berufsunfähigkeit) ist ein Existenzrisiko, welches gezielt abgesichert werden sollte. Bei nicht ausreichender Absicherung bleibt oftmals im Ernstfall nur die Sozialhilfe. Viele Menschen sind sich über das Ausmaß von den Versorgungslücken nicht bewusst. Laut einer Statistik wird vor der normalen Altersrente jeder vierte Arbeitnehmer erwerbsgemindert. Nur erschreckend wenige Menschen haben allerdings die Absicherung im Fall der Fälle, z.B. in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Jeder sollten wissen, dass die Zahlungen von der gesetzlichen Rentenversicherung lediglich einen Notnagel darstellen. Sind Menschen nach dem 01.01.1931 geboren, dann wird aus der Rentenkasse im Falle von der Berufsunfähigkeit kein Cent bezahlt. Oft erhält man hier nur eine Erwerbsminderungsrente. Viele nennen für die Berufsunfähigkeit eine Police ihr Eigen, doch hier trügen sich die Menschen oftmals in der trügerischen Sorglosigkeit. Im Schnitt handelt es sich hierbei nur um 400 Euro als versicherte Monatsrente und im Ernstfall bleibt auch hier oft nur die Sozialhilfe. Viele Versicherte sind durch eine Unterdeckung nicht ausreichend gegen Berufsunfähigkeit geschützt.

Die Berufsunfähigkeitsrente

Seit dem Jahr 2001 gibt es die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr. Sollte es zur Berufsunfähigkeit kommen, dann kann jeder die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit absichern. Der Lebensstandard kann so mit der privaten Absicherung erhalten bleiben. Bei der Privatrente sind allerdings auch einige Fallen versteckt und somit sollten alle Klauseln beachtet werden. Die Berufsunfähigkeitsrente ist bei dem deutschen Gesetzgeber nicht mehr bekannt. Haben die Versicherten ihre Wartezeit in der deutschen Rentenversicherung erfüllt, dann sind sie meist nicht für die Berufsunfähigkeit abgesichert. Personen stellen nur dann eine Ausnahme für die Berufsunfähigkeitsrente dar, wenn sie vor dem Jahr 1962 geboren wurden. Hier wird noch ein Berufsschutz von der Rentenkasse gesehen und dies bei im Vergleich geringen Leistungen. Ab dem Jahr 1962 erstreckt sich der Versicherungsschutz bei den Versicherten nur auf die Erwerbsfähigkeit. Laut der deutschen Rechtsprechung liegt das vor, wenn die Versicherten in der Lage sind, dass pro Tag mindestens noch sechs Stunden am Arbeitsleben teilgenommen werden kann. Irrelevant dabei ist, welche Aufgaben hierbei gemacht werden. Es ist dabei kein Berufsschutz vorgesehen, denn auch der Person im Rollstuhl kann mitgeteilt werden, dass beispielsweise als Pförtner oder im Callcenter gearbeitet wird.

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente

Bei der Berufsunfähigkeit ist die Rente eine unverzichtbare Versicherung. Bei der gesetzlichen Rentenkasse wird nur für die Versicherten bezahlt, welche vor dem 01.01.1961 geboren wurden. Die staatliche Berufsunfähigkeitsrente heißt dann teilweiser Erwerbsminderungsrente. Im Vergleich zu der vollen Erwerbsminderungsrente beträgt die Höhe von der Zeitrente 50 Prozent. Von den zuvor gezahlten Beiträgen hängt die tatsächliche Höhe ab. Wichtig ist somit, was in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt wird. Im Vergleich zu dem vorherigen Bruttogehalt beträgt die BU-Rente grundsätzlich etwa 17 Prozent. Die Rentenleistung muss allerdings versteuert werden. Die Rentenhöhe wird durch einen Rentenabschlag auch vermindert, wenn es sich um BU-Fälle vor dem 65. Lebensjahr handelt. Wurde ein Bruttoeinkommen in Höhe von 3.000 Euro monatlich erzielt, dann kann mit etwa dreißig Prozent von dem letzten Bruttogehalt gerechnet werden. Dies ist der Fall, wenn man vor dem 01.01.1961 geboren wurde und noch täglich 3 Stunden gearbeitet werden kann. Es handelt sich dann um 900 Euro brutto. Der sogenannte Berufsschutz entfällt bei den Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden. Die gesetzlichen Rententräger prüfen, ob eine Tätigkeit noch ein paar Stunden täglich ausgeübt werden kann. Von der gesetzlichen Rentenleistung wird ein dort erzielbares fiktives Einkommen abgezogen. Ob die anderweitige Tätigkeit ausgeübt wird oder nicht, ist der gesetzlichen Rentenversicherung egal. Von dem letzten Bruttogehalt liegt sie im Schnitt somit bei 15 bis 17,5 Prozent und bei dem obigen Beispiel somit bei 450 bis 525 Euro.

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