Gutachten

Das Gutachten, um eine Erwerbsunfähigkeit festzustellen, wird vom jeweiligen Versicherungsträger beauftragt und bezahlt. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind fest angestellte Ärzte beschäftigt, die als Gutachter arbeiten, jedoch können bei Bedarf auch externe Gutachter eingesetzt werden.

Durchführung des Gutachtens

Gutachten erwerbsunfähigkeitsrenteDas Gutachten schließt medizinische Voruntersuchungen mit ein. Schon aufgrund der Honorierung oder des häufig mangelnden Zeitlimits der fest angestellten Gutachter wird von diesen selber keine umfassende Anamnese durchgeführt, sondern sie beziehen zu einem großen Teil die Vorarbeit der Kollegen mit ein. Dies sollte, wer eine Erwerbsminderungs- oder eine BU-Rente beantragt, wissen. Demzufolge kann es sich vorteilhaft auswirken, wenn in den Monaten, bevor das Gutachten erstellt wird, viele Ärzte aufgesucht wurden. Dies gilt insbesondere bei Krankheiten, die Untersuchungen aus verschiedenen Fachrichtungen erforderlich machen. Jedoch führt jeder Gutachter Grunduntersuchungen durch. Dazu zählen:

  • Messung von Größe, Gewicht und Blutdruck
  • Messung von Blutzucker
  • Elektrische Impulskontrolle (Messung der Nerven)
  • Bei einer neurologischen Indikation Hirnstrommessung
  • Bei Erkrankungen des Stütz- und Gelenkapparates Röntgenuntersuchungen
  • Laborwerte
  • Auswertung früherer Anamnesen von anderen Ärzten

In einem persönlichen Gespräch, das ebenso zum Gutachten gehört, werden frühere Therapie- und Rehabilitationsversuche ausgewertet. Durch die subjektive Schilderung versucht sich der Gutachter von der Krankengeschichte ein Bild zu machen.

Welche Anforderungen gibt es an das Gutachten?

Ein Gutachten muss laut Gesetz sämtliche Aspekte der Erkrankung beachten. Dies dient der Feststellung, ob die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung erfüllt sind. Ein Gutachten muss vor allem umfassend und vollständig sein. Zudem gilt, dass Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Krankheiten beachtet werden. Auch seltene Krankheiten, welche durch Laborprüfungen nicht oder nur teilweise im vollen Umfang und in ihren Auswirkungen erkennbar sind, müssen durch den Gutachter hinreichend beurteilt werden. Dies stößt häufig auf Schwierigkeiten und somit auf eine große Kritik. Ebenso oft kritisiert wird die wirtschaftliche Abhängigkeit der fest angestellten oder der Gutachter, die zwar extern beauftragt, jedoch vom Rentenversicherungsträger honoriert werden, da immer wieder vermutet wird, dass deren Arbeit im Interesse der jeweiligen Rentenversicherung ausfallen könnte. Aus diesem Grund ist häufig vorprogrammiert, dass der Rentenantrag vielfach abgelehnt wird, da der Gutachter sie im Interesse der Rentenversicherung empfiehlt.

Kritik am Gutachten

Neben der Abhängigkeit von der Rentenversicherung werden zudem die geringen Vergütungssätze kritisiert. Für externe Gutachter beträgt die Grundvergütung 130 Euro, womit laut Expertenmeinung kein valides Gutachten erstellt werden kann. Es gibt zwar Zusatzvergütungen sowie Erstattungen für Porto, Telefonkosten und Schreibgebühren, jedoch erhält kaum ein Gutachter mehr als 300 Euro. Dabei erstellt er neben der ärztlichen Tätigkeit häufig mindestens zehn Gutachten, die oberflächlich sein könnten, wie vermutet wird.